Medienrat
Der Medienrat der MA HSH tagt regelmäßig, um über anstehende Entscheidungen zu beraten und abzustimmen.
Er besteht derzeit aus neun Expert:innen, die in besonderer Weise über Kenntnisse und Befähigungen in medienrelevanten Gebieten verfügen, und von der Hamburgischen Bürgerschaft und vom Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt wurden.
Der amtierende Medienrat der MA HSH konstituierte sich am 14. Dezember 2022, Vorsitzender ist Sebastian Schulze.
Mitglieder
Sebastian Schulze |
Heino Windt |
Michaela Beck |
Emma Louisa Döhler | Esther Geißlinger | Dr. h.c. Jürgen Koppelin |
Karsten Lüchow | Manuela Steensen-Ross | Steffen Voß |
Mittwoch, 31. Januar 2024
Mittwoch, 13. März 2024
Mittwoch, 24. April 2024
Mittwoch, 12. Juni 2024
Mittwoch, 10. Juli 2024
Mittwoch, 11. September 2024
Mittwoch, 16. Oktober 2024
Mittwoch, 4. Dezember 2024
- Terminänderungen möglich -
Ergebnisse der Sitzung des MA HSH-Medienrats am 13. März 2024
1.
Der Anbieterinnengemeinschaft des FSK e.V. (Freies Sender Kombinat Hamburg) werden Fördermittel in Höhe von bis zu 2.800 Euro für beantragte Neuanschaffungen gewährt.
2.
Im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur Förderung regionaler und lokaler Medienvielfalt in Schleswig-Holstein werden zwei weitere Projekte gefördert: Für das Projekt Digitale Resilienz Akademie (DRAL) werden dem Verein für Journalismus- und Medienkritik e.V. (VOCER - https://www.vocer.org/) 46.850 Euro für ein digitaljournalistisches Weiterbildungsprogramm zur Verfügung gestellt. Die Klönstedt GmbH (https://kloenstedt.de/) erhält 58.850 Euro für das Onlinemagazin „Man tau - Schnacken & Anpacken“, mit dem sie die Wahrnehmung ehrenamtlicher Arbeit im Norden steigern möchte.
3.
Der Medienrat verlängerte zudem Zulassung und Zuweisung der RTL Nord GmbH für die Veranstaltung und Verbreitung des Regionalfensters RTL Nord um zehn Jahre. Damit erhalten Bürger:innen in Hamburg und Schleswig-Holstein auch im bundesweiten Hauptprogramm RTL weiterhin Zugang zu tagesaktuellen lokalen Nachrichten.
Aufgaben
Der Medienrat der MA HSH entscheidet unter anderem über Zulassungen, Zuweisungen von Übertragungskapazitäten sowie die Rangfolge in Kabelanlagen. Er stellt Verstöße fest und entscheidet über Aufsichtsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten. Außerdem beschließt er über Maßnahmen zur Förderung des nichtkommerziellen lokalen Hörfunks. Das Gremium erlässt Satzungen und Richtlinien. Ihm obliegen zudem die Feststellung des Haushaltsplans der MA HSH sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts der Direktorin. Der Medienrat ist zudem zuständig für Wahl und Abberufung der Direktion.